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Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Deutschland

Alles Wissenswerte zu dem neuen Energieeffizienzgesetz kurz zusammengefasst. Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

  • Trat am 18.11.2023 in Kraft
  • Betrifft öffentliche Stellen mit  einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 1 GWh und Unternehmen ab 2,5 GWh bzw 7,5 GWh
  • Rechenzentren

Was muss ich tun?

  • Einordnung der Geschäftstätigkeit in entweder Gewerbe/Betrieb oder Kommune/öffentliche Stelle
  • Höhe des Gesamtenergieverbrauchs einordnen (bei Unternehmen: kleiner als 2,5 GWh, zwischen 2,5 und 7,5 GWh, größer als 7,5 GWh, bei öffentlichen Stellen ab 1 GWh, zwischen 1 GWh und 3 GWh und größer 3 GWh)

Öffentliche Stellen

Verbrauch größer 1 GWh

  • 2% Endenergie-Einsparung gegenüber dem Vorjahr (bis zum Jahr 2045)
  • Ab 3 GWh Gesamtenergieverbrauch: Einführung eines ENMS oder Umweltmanagementsystems (falls der Jahresendenergieverbrauch unter 3GWh liegt, reicht ein vereinfachtes System)

Unternehmen

Verbrauch zwischen 2,5 GWh/Jahr und 7,5GWh/Jahr

  • Erstellung konkreter Umsetzungspläne zu Energieeffizienzmaßnahmen, die vor Veröffentlichung durch Zertifizierer oder Auditoren auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden müssen
  • Verpflichtung Abwärme soweit technisch möglich zu vermeiden
  • Verpflichtung Abwärme erneut zu nutzen bzw. auch an Dritte weiterzugeben
  • Abwärme muss immer bis Ende März des Folgejahres bei einer Meldestelle aktiv gemeldet werden (Ausnahme: Frist zur Erstmeldung 2024 wurde um 6 Monate verlängert)
  • Auskunftspflicht bezüglich Abwärme gegenüber potentiell wärmeaufnehmenden Unternehmen (z.B. Fernwärmenetzbetreibern)

Verbrauch höher als 7,5 GWh/Jahr

  • Erfüllung aller Punkte, die auch für Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh/Jahr gelten
  • Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems wie z.B Efficio von Berg nach DIN ISO 50001 oder EMAS; DIN ISO 14001 ist in diesem Fall NICHT ausreichend
  • Umsetzung bis 18.07.2025

In unserer Webinaraufzeichnung „Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes auf Unternehmen und Behörden“ erfahren Sie, was genau das EnEfG besagt, welche Auswirkungen und Verpflichtungen mit dem Energieeffizienzgesetz für Unternehmen bzw Institutionen/Behörden einhergehen und welche zeitlichen Vorgaben zur Umsetzung vorgesehen sind.

Zur Aufzeichnung

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Frau Tina Post berät Sie kompetent bei allen Fragen zu dem Energieeffizienzgesetz.

Portrait einer Vertriebsinnendienstmitarbeiterin

Tina Post

Vertriebsinnendienst

T +49 89 379 160 131
E tina.post@berg-energie.de


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