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Auditpflicht nach DIN 16247-1 für Großunternehmen

Mit Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU im deutschen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurden im Jahr 2015 mit der Norm DIN 16247-1 erstmals Großunternehmen (Nicht-KMU) dazu verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. So müssen seit der Novellierung energieintensive Unternehmen nach §§ 8 – 8d EDL-G ihren Energieverbrauch in einem Audit regelmäßig alle 4 Jahre überprüfen lassen.
Nach Vorgaben der DIN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse der Energienutzung und des Energieverbrauchs eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren.

Durch die Vorgehensweise nach der DIN EN 16247-1 werden zunächst die Energieverbräuche aller relevanten Energieträger wie Strom, Brennstoffe (Erdgas, Heizöl etc.) und Kraftstoffe (Benzin, Diesel) ermittelt und den entsprechenden Verbrauchern zugeordnet. Die Verbraucher sind z.B. Produktionsanlagen, Wärmeerzeuger oder Beleuchtung. Die Erfassung und Darstellung der Verbraucher führt dazu, dass Energieflüsse ermittelt und dargestellt werden. Aus den Energieflüssen können Sie Einsparpotenziale für Ihr Unternehmen ermitteln und wirtschaftlich bewerten.
Gleichzeitig erfüllen Sie damit neue gesetzliche Auflagen und können von Steuervergünstigungen durch z.B. den Stromsteuer-Spitzenausgleich profitieren. Das Energieaudit richtet sich nach den Anforderungen der Norm DIN EN 16247-1 und kann entweder durch fachkundige interne oder externe Personen durchgeführt werden.

So verantwortet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Energieaudits in der operativen Umsetzung. Energieauditoren erstellen Energieauditberichte nach DIN 16247-1. Ein Audit ist mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre von qualifizierten und akkreditierten Auditoren durchzuführen.

Wichtige Anforderungen der DIN 16247-1

Zunächst müssen Sie die Basis des gesamten Energieverbrauchs definieren, um bei der Durchführung eines Energieaudits eine Konzentration auf die wesentlichen Energieverbraucher vornehmen zu können. Der gesamte Energieverbrauch ist die Menge der eingesetzten und vom Unternehmen selbst verbrauchten Endenergie im maßgeblichen betrachteten Zeitraum im gesamten Unternehmen. Hierbei sind alle Energieträger zu berücksichtigen wie Strom, Brennstoffe, (Fern/Nah-)Wärme, erneuerbare Energieträger, Kraftstoffe und ähnliche.

Beachten Sie, dass als Unternehmen die rechtlich selbständige Einheit gilt, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert einschließlich ihrer Zweigniederlassungen, Filialen und Betriebe bzw. Betriebsteile. Dementsprechend sind rechtlich selbständige Tochtergesellschaften als eigene Unternehmen anzusehen. Der gesamte Energieverbrauch einer Tochtergesellschaft ist nicht Bestandteil des gesamten Energieverbrauchs der jeweiligen Muttergesellschaft. Es müssen alle Anlagen, Standorte, Prozesse, Einrichtungen und der Transport des Unternehmens erfasst werden. Auch Verkaufsräume, Verwaltungsräume, Lagerräume oder vergleichbare Räumlichkeiten sind bei der Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs zu berücksichtigen, wenn das Unternehmen in diesen Energieträger einsetzt bzw. verbraucht.

Ein Audit nach DIN 16247 ist dann als verhältnismäßig einzustufen, wenn es sich bei der Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs auf die in Deutschland und damit im Geltungsbereich des EDL-G befindlichen Anlagen, Standorte, Prozesse, Einrichtungen und den Transport beschränkt. Gleichwohl können diese im Ausland befindlichen Standorte einer dort geltenden Energieauditpflicht unterliegen.

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Herr Patrick Soboll berät Sie professionell bei allen Fragen zu Ihrem Energieaudit nach DIN EN 16247-1. Mit unseren Energiedienstleistungen bereiten wir Sie optimal auf eine Auditierung vor. Kontaktieren Sie Herrn Soboll direkt unter:

Patrick Soboll

Account Manager Energiedienstleistungen

T +49 89 379 160 457
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