Die Bundesförderung für Energieberatung Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 zielt auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Nicht-KMU bei der Inanspruchnahme qualifizierter Energieberatungsdienstleistungen ab und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA mit 50% gefördert. Die BAFA Förderung können alle kleinen und mittleren Unternehmen gewerblicher Branchen sowie des Dienstleistungsgewerbe mit Geschäftsbetrieb in Deutschland in Anspruch nehmen. Im Rahmen einer qualifizierten Energieberatung können Sie Ihren Energieverbrauch und Ihre Energiekosten deutlich senken.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen:
Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein.
Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
Kleine und mittlere Unternehmen
sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die weniger als 250 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Nicht-KMU
mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Absatz 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg im Jahr höchstens 500.000 Kilowattstunden beträgt.
Wir unterstützen Sie bei:
- Prüfung Ihrer BAFA Fördermöglichkeiten
- Antragsstellung
- Durchführung der Beratung
Ihre Vorteile:
- Ganzheitliches Konzept für Energieeinsparungen im Unternehmen
- Erstellung einer Energiebilanz Ihres Unternehmens
- Bewertung wirtschaftlicher Energieeinsparmöglichkeiten
- Beratung zu weiteren Fördermöglichkeiten
- Berichterstellung Gesamtkonzept
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von über 10.000 € beträgt die Höhe der BAFA Förderung bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 3.000 €.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten unter 10.000 € beträgt die Höhe der BAFA Förderung bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 600 €.
Beispielrechnung (Energiekosten über 10.000 €/Jahr):
Beratungskosten 7.500 €
Förderung – 3.000 €
Eigenanteil 4.500 €
Allgemeiner Hinweis: Es besteht kein Anspruch bzw. Garantie auf eine BAFA Förderung!
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