Der Gesetzgeber schafft Anreize für besonders energieintensive Unternehmen. So begünstigt der Bund über die BAFA Förderung zur Energieeffizienz in der Wirtschaft. Mit der Richtlinie Energiemanagementsystem mit Messtechnik, Modul 3 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Energiemanagementsoftware und Inbetriebnahme, erforderliche Hardware sowie Installation, aber auch die Erweiterung bestehender Systeme mit bis zu 35 % der Nettoinvestitionskosten. Die Einführung eines Energiemanagementsystems sorgt in Ihrem Unternehmen für mehr Transparenz und Kosteneinsparungen. Gleichzeitig erfüllen Sie damit neue gesetzliche Auflagen, profitieren von Steuervergünstigungen und erzielen Imagevorteile im Wettbewerb.
Welche BAFA Förderung zur Energieeffzienz Sie in Anspruch nehmen können, zeigen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Sie können ab sofort mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach Antragstellung auf eigenes finanzielles Risiko beginnen. Den Zuwendungsbescheid des BAFA müssen Sie nicht mehr abwarten. Auch brauchen Sie keinen gesonderten Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn einzureichen.
Mit unseren attraktiven Finanzierungsmöglichkeiten bieten wir Ihnen volle Flexibilität bei der Erweiterung Ihres Messnetzes oder bei der Einführung Ihres Energiemanagementsystems. Beim Mietkauf beispielsweise haben Sie weiterhin die Möglichkeit, bis zu 35 % Fördermittel von der BAFA in Anspruch zu nehmen. Sprechen Sie uns bei Bedarf direkt an.
- bis zu 25 % der Investitionskosten werden gefördert
- bei KMU, d.h. kleinen und mittleren Unternehmen werden bis zu 35 % der Investitionskosten gefördert
- Wir helfen Ihnen bei der BAFA-Antragsstellung sowie bei der Erstellung des Verwendungsnachweises.
Anforderungen einer BAFA Förderung
- MSR-Hardware muss in eine gelistete Energiemanagementsoftware eingebunden werden. Diese Listung ist sowohl für Efficio als auch für Optimo definitiv gegeben!
- Zu Evaluierungszwecken müssen die in der Energiemanagementsoftware erfassten Energiekennzahlen für mindestens 3 Jahre ab Inbetriebnahme der beantragten Investition gespeichert werden.
- Die Mess-oder Sensortechnik muss in unmittelbarem Bezug zu einem Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem stehen.
> Ein unmittelbarer Bezug zum Energie-oder Umweltmanagementsystem liegt dann vor, wenn die Messergebnisse über eine gelistete Softwarelösung gemäß Ziff. 2.1 in den Managementprozess einfließen.
Weitere Informationen zu einer BAFA Förderung zur Energieeffizienz erhalten Sie auch unter diesem Link:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul3_Energiemanagementsysteme/modul3_energiemanagementsysteme_node.html
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