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Wallbox Förderung 2026: Welche Zuschüsse Unternehmen nutzen können.

Die Elektromobilität ist längst kein Zukunftstrend mehr – sie ist Realität und spielt eine immer größere Rolle in der Unternehmenswelt. Um den Umstieg auf elektrische Fahrzeuge zu erleichtern, setzt der Staat weiterhin auf finanzielle Anreize.

Auch 2026 gibt es attraktive Förderprogramme für Unternehmen, die in eine eigene Ladeinfrastruktur investieren möchten. Doch welche Zuschüsse stehen zur Verfügung? Welche Kosten werden übernommen? Und wie läuft die Antragstellung ab? In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick über die Wallbox-Förderung 2025/2026 und zeigen, wie Unternehmen die finanziellen Vorteile optimal nutzen können.

Welche Förderprogramme gibt es 2026 für Unternehmen?

Auch im Jahr 2026 wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Unternehmen durch verschiedene Förderprogramme unterstützt. Der Staat, die Bundesländer und teilweise sogar Kommunen sowie Energieversorger bieten finanzielle Anreize, um den Umstieg auf Elektromobilität zu erleichtern. Dabei gibt es unterschiedliche Fördermodelle, die von direkten Zuschüssen über steuerliche Vorteile bis hin zu vergünstigten Krediten reichen.

Bundesweite Förderprogramme

Die Bundesregierung fördert den Ausbau der Ladeinfrastruktur durch Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Diese Programme können Zuschüsse für den Kauf und die Installation von Wallboxen beinhalten. Häufig gibt es eine Kombination aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten.

Landes- und kommunale Förderungen

Zusätzlich zu den bundesweiten Programmen bieten viele Bundesländer und Städte eigene Fördermaßnahmen an. Diese variieren je nach Region und können beispielsweise zusätzliche Zuschüsse für Unternehmen oder steuerliche Vorteile beinhalten. Es lohnt sich daher, regionale Programme gezielt zu prüfen, um Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen. Weiterführende Informationen zu regionalen Förderprogrammen finden Sie auf foerderdatenbank.de, wo Sie gezielt nach Bundesland und Stichwort – zum Beispiel „Ladeinfrastruktur“ – filtern können.

Förderungen durch Energieversorger

Viele Energieversorger unterstützen Unternehmen, die Ladeinfrastruktur aufbauen möchten, durch individuelle Förderangebote. Diese können von günstigen Wallbox-Tarifen über Zuschüsse bis hin zu kostenlosen Installationsservices reichen. Häufig sind diese Angebote an den Abschluss eines Stromvertrags mit speziellen Elektromobilitäts-Tarifen gekoppelt.

Beispiele für solche Angebote:

  • EnBW: Bietet Unternehmen Zuschüsse von bis zu 900 € pro Ladepunkt sowie Unterstützung bei der Installation von Ladestationen.
  • Vattenfall: Unterstützt Gewerbekunden mit Zuschüssen für E-Autos und Ladestationen und bietet Komplettangebote für Wallboxen, Installation und Förderungen.

Da sich die Förderbedingungen regelmäßig ändern und neue Programme hinzukommen, ist es ratsam, sich frühzeitig über aktuelle Möglichkeiten zu informieren und Förderanträge rechtzeitig einzureichen.

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Wer kann die Förderung beantragen?

Die Wallbox-Förderung 2026 richtet sich gezielt an Unternehmen, die in den Ausbau einer eigenen Ladeinfrastruktur investieren möchten. Dabei gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um von den Zuschüssen oder Förderkrediten profitieren zu können.

Förderfähige Unternehmen und Branchen

Grundsätzlich können folgende Unternehmen eine Förderung für Wallboxen beantragen:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Großunternehmen mit nachhaltiger Mobilitätsstrategie
  • Handwerksbetriebe und Selbstständige
  • Gewerbeimmobilien-Besitzer, die Ladeinfrastruktur für Mieter bereitstellen
  • Hotels, Restaurants und Einzelhändler, die Ladestationen für Kunden anbieten
  • Logistik- und Transportbetriebe, die ihre Flotte elektrifizieren möchten

Auch öffentliche Einrichtungen, soziale Institutionen oder Genossenschaften können in manchen Fällen gefördert werden, wenn sie eine Ladeinfrastruktur aufbauen möchten.

Voraussetzungen für die Förderung

Damit ein Unternehmen von der Wallbox-Förderung profitieren kann, gelten meist folgende Bedingungen:

  • Eigentum oder langfristiges Nutzungsrecht für den Standort der Ladestation
  • Einsatz für betriebliche oder öffentliche Nutzung (nicht ausschließlich privat)
  • Einhaltung technischer Standards, z. B. eine Mindestleistung oder Anbindung an ein Energiemanagementsystem
  • Kombination mit Ökostrom oder einer nachhaltigen Energiequelle (je nach Förderprogramm)

Zusätzlich kann es erforderlich sein, dass die Ladestationen öffentlich zugänglich sind oder in ein bestehendes Mobilitätskonzept des Unternehmens integriert werden. Die genauen Anforderungen variieren je nach Förderprogramm, weshalb eine frühzeitige Prüfung der Bedingungen ratsam ist.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Wallbox-Förderung unterstützt Unternehmen finanziell bei der Anschaffung und Installation von Ladeinfrastruktur. Dabei variiert die Höhe der Zuschüsse je nach Förderprogramm, doch grundsätzlich können verschiedene Kostenpunkte abgedeckt werden.

Förderfähige Kosten

Die meisten Förderprogramme übernehmen einen Teil der folgenden Kosten:

  • Anschaffungskosten der Wallbox (einzelne Ladepunkte oder größere Ladesysteme)
  • Installationskosten, einschließlich Elektroarbeiten, Verkabelung und Anschluss
  • Netzanschlussgebühren, falls ein neuer oder erweiterter Stromanschluss benötigt wird
  • Software und Backend-Systeme, falls die Ladestation in ein Energiemanagement oder Abrechnungssystem integriert wird
  • Lastmanagement-Systeme, wie bspw. Optimo, die helfen, die Stromnutzung effizient zu steuern
  • Zusätzliche bauliche Maßnahmen, z. B. Fundamentarbeiten oder Wetterschutz für die Wallbox

Höhe der Förderung

Die Zuschusshöhe kann je nach Programm unterschiedlich ausfallen. In der Vergangenheit gab es beispielsweise:

  • Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten bei bestimmten staatlichen Programmen
  • Fixbeträge pro Ladepunkt (z. B. 900 € bis 1.500 € pro Wallbox)
  • Kombinationsmöglichkeiten mit weiteren Fördermitteln, etwa für Photovoltaik-Anlagen oder Batteriespeicher

Einige Förderprogramme setzen zudem eine Mindest- oder Maximalanzahl an Ladepunkten voraus, sodass sich eine genaue Planung lohnt.

Nicht förderfähige Kosten

Nicht alle Ausgaben rund um die Ladeinfrastruktur werden durch Fördermittel abgedeckt. Häufig nicht förderfähig sind:

  • Bereits installierte oder bestellte Wallboxen (Förderantrag muss oft vor Kauf gestellt werden)
  • Reine Betriebskosten wie Wartung oder Stromkosten
  • Wallboxen ohne notwendige technische Mindestanforderungen (z. B. fehlende Kommunikationsschnittstellen)

Um die bestmögliche Förderung zu erhalten, sollten Unternehmen die genauen Bedingungen der Programme prüfen und gegebenenfalls verschiedene Fördermittel kombinieren.

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So beantragen Sie die Wallbox-Förderung

Um von den staatlichen Zuschüssen und weiteren Förderprogrammen zu profitieren, müssen Unternehmen einen strukturierten Antragsprozess durchlaufen. Die Beantragung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung bestimmter Fristen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung

1. Fördermöglichkeiten prüfen

  • Unternehmen sollten sich zunächst über die verfügbaren Programme informieren, da sich Förderhöhen und Bedingungen je nach Fördergeber unterscheiden.
  • Wichtig ist, ob eine Förderung auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene infrage kommen

2. Projektplanung und Kostenvoranschlag einholen

  • Förderantrag stellen (vor der Anschaffung!)
  • Die meisten Förderprogramme setzen voraus, dass der Antrag vor dem Kauf und der Installation der Wallbox eingereicht wird.
  • Unternehmen müssen die notwendigen Unterlagen einreichen, darunter:
    • Unternehmensnachweis
    • Angebot oder Kostenvoranschlag für die Wallbox und Installationsarbeiten
    • Technische Details der geplanten Ladeinfrastruktur

3. Prüfung und Bewilligung abwarten

  • Nach Einreichung des Antrags erfolgt die Prüfung durch die zuständige Behörde oder Institution (z. B. KfW, BMDV, Landesförderbanken).
  • Die Bearbeitungsdauer variiert, kann aber mehrere Wochen betragen.

4. Wallbox installieren lassen

  • Erst nach Erhalt des Förderbescheids darf die Bestellung der Wallbox und die Installation erfolgen.
  • Die Arbeiten müssen durch einen zertifizierten Elektrofachbetrieb durchgeführt werden.

5. Verwendungsnachweis einreichen

  • Nach der Installation muss das Unternehmen den Nachweis über die fachgerechte Umsetzung erbringen. Dazu gehören:
    • Rechnungen für die Anschaffung und Installation
    • Fotos der installierten Ladepunkte
    • Gegebenenfalls weitere technische Nachweise

6. Auszahlung der Förderung

  • Nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung der Fördergelder auf das Firmenkonto.

Wichtige Fristen und Tipps

  • Viele Förderprogramme haben begrenzte Mittel – frühzeitige Antragstellung ist entscheidend.
  • Förderanträge sollten vollständig und korrekt eingereicht werden, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.
  • Manche Programme ermöglichen eine Kombination mit weiteren Zuschüssen, z. B. für Photovoltaikanlagen oder Batteriespeicher – eine genaue Planung kann sich also doppelt lohnen.

Mit einer guten Vorbereitung können Unternehmen die Wallbox-Förderung optimal nutzen und ihre Ladeinfrastruktur effizient und kostengünstig ausbauen.

Fazit: Warum sich die Wallbox-Förderung für Unternehmen lohnt

Die Förderung von Wallboxen im Jahr 2026 bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, ihre Ladeinfrastruktur auszubauen und den Umstieg auf Elektromobilität finanziell zu erleichtern. Dank zahlreicher Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene können Unternehmen erhebliche Zuschüsse für Anschaffung und Installation erhalten. Dies reduziert nicht nur die Investitionskosten, sondern trägt auch dazu bei, langfristige Einsparungen durch den Betrieb einer eigenen Ladeinfrastruktur zu erzielen.

Neben den finanziellen Vorteilen bringt eine firmeneigene Ladeinfrastruktur weitere Pluspunkte mit sich: Unternehmen können ihre E-Flotten effizient laden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kunden komfortable Lademöglichkeiten bieten und sich als umweltbewusster Betrieb positionieren. Besonders im Rahmen nachhaltiger Unternehmensstrategien und ESG-Ziele (Environmental, Social, Governance) kann eine moderne Ladeinfrastruktur ein Wettbewerbsvorteil sein.

Da Fördermittel häufig begrenzt sind und Anträge frühzeitig gestellt werden müssen, sollten Unternehmen nicht zögern, sich mit den aktuellen Fördermöglichkeiten zu beschäftigen. Eine sorgfältige Planung, die Einhaltung der Fördervoraussetzungen und die richtige Kombination mit anderen finanziellen Anreizen – etwa durch Steuervorteile oder Zuschüsse für Photovoltaikanlagen – ermöglichen eine optimale Nutzung der Förderung.

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FAQ zur Wallbox Förderung für Unternehmen

  1. Gibt es 2026 noch eine Wallbox-Förderung für Unternehmen?
    Ja. Auch 2026 stehen Unternehmen Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie über Energieversorger zur Verfügung. Umfang und Bedingungen variieren je nach Programm.
  2. Wer ist förderberechtigt?
    Förderfähig sind u. a. KMU, Großunternehmen, Handwerksbetriebe, Selbstständige, Gewerbeimmobilienbesitzer sowie Betriebe mit E-Flotten oder Kundenladepunkten.

  3. Welche Kosten werden durch die Förderung abgedeckt?
    In der Regel werden Anschaffung und Installation der Wallbox, Elektro- und Netzanschlussarbeiten, Software-/Backend-Lösungen sowie Lastmanagementsysteme bezuschusst.

  4. Welche technischen Anforderungen muss eine Wallbox erfüllen?
    Die Wallbox muss in der Regel bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, z. B. eine definierte Ladeleistung, intelligente Steuerbarkeit, Kommunikationsschnittstellen sowie – je nach Förderprogramm – die Einbindung in ein Last- oder Energiemanagementsystem und die Nutzung von Ökostrom.

  5. Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
    Immer vor dem Kauf und der Installation der Wallbox. Bereits beauftragte oder installierte Ladepunkte sind in der Regel nicht förderfähig.

 

 

 

Quellen:

https://www.energiefoerderung.info

https://www.finanztip.de/wallbox/wallbox-foerderung

https://chargehere.de/foerderung-ladeinfrastruktur-2024-foerderleitfaden-fuer-ladesaeulen

https://www.vattenfall.de/infowelt-energie/e-mobility/wallbox-foerderung

https://www.enpal.de/wallbox/foerderung-bayern

https://www.foerderdatenbank.de

 

Veröffentlicht 15.01.2026

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