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Was bedeutet Eichrecht für Ladepunkte im Unternehmen?

Berg GmbH ·
Weiße EV-Ladestation in einem Parkhaus mit Kalibrierungssiegel, ordentlichen Kabeln und natürlichem Tageslicht.

Das Eichrecht regelt, unter welchen Bedingungen an Ladepunkten gemessene Energiemengen rechtssicher für Abrechnungszwecke verwendet werden dürfen. Für Unternehmen, die Mitarbeitenden, Kunden oder der Öffentlichkeit das Laden von Elektrofahrzeugen gegen Entgelt ermöglichen, ist die Einhaltung dieser Vorschriften keine Option, sondern gesetzliche Pflicht. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur im Unternehmenskontext.

Für welche Ladepunkte gilt das Eichrecht?

Das Eichrecht gilt für alle Ladepunkte, an denen Energie gegen Entgelt abgegeben wird und die Abrechnung auf Basis der gelieferten Kilowattstunden erfolgt. Betroffen sind damit öffentlich zugängliche Ladesäulen ebenso wie nicht öffentliche Ladepunkte im Unternehmen, sobald dort eine entgeltliche Abrechnung nach Verbrauch stattfindet.

Konkret bedeutet das: Wer Mitarbeitenden das Laden am Firmenparkplatz in Rechnung stellt oder Fuhrparkfahrzeuge verbrauchsbasiert abrechnet, betreibt in der Regel abrechnungsrelevante Messpunkte. Auch Dienstwagenfahrer, die ihren Ladevorgang über eine Unternehmensinfrastruktur abrechnen lassen, lösen diese Anforderung aus. Rein interne Nutzung ohne jegliche Abrechnung kann unter Umständen ausgenommen sein, doch sobald Geldflüsse an Messwerte geknüpft sind, greift das Mess- und Eichrecht.

Grundlage ist das Mess- und Eichgesetz (MessEG) in Verbindung mit der Mess- und Eichverordnung (MessEV). Diese schreiben vor, dass Messgeräte, die für den geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und geeicht sein müssen.

Was verlangt das Eichrecht konkret von Ladesäulen?

Das Eichrecht verlangt von Ladesäulen, dass die verbauten Messgeräte zugelassen und geeicht sind, die Messwerte transparent und manipulationssicher angezeigt werden und die Abrechnung nachvollziehbar auf den angezeigten Werten basiert. Ladepunkte müssen außerdem die relevanten Normen, insbesondere die EN 50631-1, erfüllen.

Im Detail bedeutet das für Betreiber:

  • Die Ladesäule muss ein eichrechtlich zugelassenes Messmodul enthalten, das die abgegebene Energiemenge in kWh erfasst.
  • Der Messwert muss am Ladepunkt selbst oder über eine gesicherte digitale Anzeige für den Nutzer einsehbar sein.
  • Signaturen oder kryptografische Verfahren sichern die Messdaten gegen nachträgliche Manipulation ab.
  • Die Eichgültigkeit der Messgeräte muss regelmäßig überprüft werden, da Eichfristen gelten.

Wichtig: Es reicht nicht aus, dass eine Ladesäule technisch in der Lage ist, Energie zu messen. Die Messung muss eichrechtlich anerkannt und das Gerät entsprechend zugelassen sein. Hersteller weisen dies in der Regel durch eine Baumusterprüfbescheinigung nach.

Was passiert, wenn Ladepunkte nicht eichrechtskonform sind?

Werden Ladepunkte ohne eichrechtskonforme Messung für die verbrauchsbasierte Abrechnung genutzt, kann das als Verstoß gegen das Mess- und Eichgesetz gewertet werden. Die Folgen reichen von Bußgeldern durch die zuständigen Eichbehörden bis hin zur Untersagung des Betriebs der betroffenen Messgeräte.

Darüber hinaus entstehen zivilrechtliche Risiken: Abrechnungen, die auf nicht eichrechtskonformen Messwerten beruhen, können von Nutzern angefochten werden. Unternehmen, die Mitarbeitenden Ladekosten in Rechnung stellen oder Fuhrparkkosten intern verrechnen, setzen sich damit dem Risiko aus, diese Forderungen nicht rechtssicher durchsetzen zu können.

In der Praxis führt mangelnde Eichrechtskonformität auch zu Reputationsschäden, insbesondere wenn Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und Nutzer die fehlende Transparenz bei der Abrechnung bemerken. Für Unternehmen, die eine professionelle Ladeinfrastruktur betreiben wollen, ist die Einhaltung des Eichrechts daher nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine unternehmerische Notwendigkeit.

Wie unterscheiden sich geeichte und nicht geeichte Ladepunkte?

Geeichte Ladepunkte verfügen über ein zugelassenes Messgerät, das Energiemengen rechtssicher erfasst und manipulationsgeschützt dokumentiert. Nicht geeichte Ladepunkte messen zwar ebenfalls Energie, jedoch ohne die gesetzlich vorgeschriebene Zulassung, sodass ihre Messwerte nicht für die entgeltliche Abrechnung nach Verbrauch verwendet werden dürfen.

Der Unterschied liegt nicht in der technischen Messgenauigkeit allein, sondern in der rechtlichen Anerkennung des Messvorgangs:

  • Geeichte Ladepunkte: Zugelassenes Messmodul, Eichfristen beachtet, Messwerte kryptografisch gesichert, Abrechnung nach kWh rechtssicher möglich.
  • Nicht geeichte Ladepunkte: Messung technisch vorhanden, aber ohne Zulassung, keine rechtssichere Grundlage für verbrauchsbasierte Abrechnung, nur für Pauschalmodelle oder interne Zwecke ohne Abrechnung geeignet.

Für Unternehmen, die eine intelligente Ladeinfrastruktur aufbauen und dabei von Anfang an auf Rechtssicherheit setzen möchten, ist die Entscheidung für geeichte Ladepunkte in der Regel die richtige Wahl, auch wenn zunächst keine Abrechnung geplant ist. Nachträgliche Nachrüstungen sind aufwendig und kostspielig.

Wie lässt sich Eichrechtskonformität im Unternehmen sicherstellen?

Eichrechtskonformität im Unternehmen lässt sich sicherstellen, indem ausschließlich Ladesäulen mit eichrechtlich zugelassenen Messgeräten beschafft werden, Eichfristen aktiv überwacht werden und die Abrechnungsprozesse auf den gesicherten Messdaten der Ladesäulen basieren.

In der Praxis empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Gerätewahl: Nur Ladesäulen beschaffen, die eine Baumusterprüfbescheinigung für das verbaute Messgerät nachweisen können.
  2. Dokumentation: Eichscheine und Zulassungsunterlagen sorgfältig archivieren und zugänglich halten.
  3. Fristen überwachen: Eichgültigkeiten sind begrenzt. Ein systematisches Fristenmanagement verhindert, dass Ladepunkte unbemerkt außerhalb der Eichgültigkeit betrieben werden.
  4. Software-Integration: Abrechnungssysteme sollten die signierten Messdaten direkt aus den Ladesäulen übernehmen, ohne manuelle Zwischenschritte, die Manipulationsrisiken erzeugen könnten.
  5. Regelmäßige Prüfung: Beauftragung einer zugelassenen Stelle zur Überprüfung der Messgeräte innerhalb der vorgeschriebenen Fristen.

Unternehmen, die mehrere Standorte oder eine größere Anzahl von Ladepunkten betreiben, profitieren von einem zentralen Lademanagementsystem, das Eichfristen, Messdaten und Abrechnungsvorgänge gebündelt verwaltet.

Welche Abrechnungsmodelle sind mit Eichrecht vereinbar?

Mit dem Eichrecht vereinbar sind Abrechnungsmodelle, die auf den gesicherten Messwerten geeichter Ladepunkte basieren, also insbesondere die verbrauchsbasierte Abrechnung nach kWh. Pauschalmodelle, die keine Messung voraussetzen, sind ebenfalls zulässig, bieten jedoch weniger Transparenz und Kostengerechtigkeit.

Im Unternehmenskontext kommen vor allem folgende Modelle in Betracht:

  • kWh-basierte Abrechnung: Nutzer zahlen genau für die geladene Energiemenge. Voraussetzung ist ein geeichter Ladepunkt mit rechtssicherer Messung. Dieses Modell ist das transparenteste und wird von Nutzern in der Regel bevorzugt.
  • Zeitbasierte Abrechnung: Abrechnung nach Ladedauer, nicht nach Energiemenge. Eichrechtlich weniger komplex, da keine kWh-Messung für die Abrechnung herangezogen wird, aber weniger fair bei unterschiedlichen Ladeleistungen.
  • Pauschalabrechnung: Fester Betrag pro Ladevorgang, unabhängig von Energiemenge oder Zeit. Eichrechtlich unkritisch, aber für Nutzer mit hohem Ladebedarf potenziell unattraktiv.
  • Kostenlose Nutzung: Wenn keine Abrechnung stattfindet, entfällt die eichrechtliche Anforderung. Für Mitarbeiterbenefits ohne Kostenerstattung eine Option, allerdings entfallen dann auch steuerliche Vorteile der genauen Verbrauchserfassung.

Für Unternehmen, die eine faire und transparente Abrechnung anstreben und gleichzeitig gesetzliche Anforderungen erfüllen wollen, ist die kWh-basierte Abrechnung mit geeichten Ladepunkten der empfohlene Standard im Jahr 2026.

Wie Berg GmbH bei eichrechtskonformer Ladeinfrastruktur unterstützt

Berg GmbH begleitet Unternehmen beim Aufbau einer rechtssicheren und effizienten Ladeinfrastruktur, die sowohl die Anforderungen des Eichrechts erfüllt als auch in die bestehende Energiemanagementstrategie integriert ist. Mit Berg.Charge bietet Berg eine intelligente Lademanagementlösung, die auf folgende Kernanforderungen eingeht:

  • Integration eichrechtskonformer Ladepunkte in ein zentrales Managementsystem
  • Transparente, verbrauchsbasierte Abrechnung auf Basis gesicherter Messdaten
  • Lastmanagement zur Vermeidung von Netzüberlastungen und zur Optimierung von Netzentgelten
  • Skalierbare Lösung für Unternehmen mit wenigen bis zu vielen Ladepunkten an einem oder mehreren Standorten
  • Anbindung an bestehende Energiemanagementsoftware wie Efficio® für eine ganzheitliche Verbrauchsübersicht

Ob Sie gerade erst mit dem Aufbau einer Ladeinfrastruktur beginnen oder eine bestehende Anlage auf Eichrechtskonformität prüfen lassen möchten: Nehmen Sie Kontakt mit Berg auf und lassen Sie sich individuell beraten.

Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder unterstützt und anschließend von unserer Redaktion geprüft.

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