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Was bedeutet das Lieferkettengesetz für den Energieverbrauch?

Berg GmbH ·
Nachhaltigkeitsdokument auf modernem Schreibtisch neben Laptop mit Energieverbrauchsgrafiken und kleiner Topfpflanze im Büro.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat die Unternehmensverantwortung in Deutschland grundlegend neu definiert. Was zunächst als menschenrechtliches Instrument wahrgenommen wurde, entfaltet zunehmend auch Wirkung in einem Bereich, den viele Unternehmen zunächst nicht auf dem Radar hatten: den Energieverbrauch entlang der gesamten Lieferkette. Wer Sorgfaltspflichten ernst nimmt, kommt an einer systematischen Auseinandersetzung mit energiebezogenen Risiken nicht mehr vorbei.

Die Verbindung zwischen Lieferkettengesetz und Energiemanagement erschließt sich nicht auf den ersten Blick, ist aber bei näherer Betrachtung logisch: Übermäßiger Energieverbrauch, ineffiziente Produktionsprozesse und fehlende Transparenz über Verbrauchsdaten sind nicht nur Kostentreiber, sondern auch potenzielle Risikofaktoren im Sinne des LkSG. Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten erfüllen wollen, müssen deshalb auch ihre Energiestrategie neu bewerten.

Energieverbrauch als Sorgfaltspflicht im LkSG

Das LkSG verpflichtet Unternehmen, entlang ihrer Lieferketten auf die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards zu achten. Zu den umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zählen ausdrücklich Risiken, die aus dem Einsatz schädlicher Substanzen oder aus Umweltverschmutzung entstehen. Exzessiver oder ineffizienter Energieverbrauch kann in diesem Kontext als Umweltrisiko gewertet werden, insbesondere wenn er mit erhöhten CO2-Emissionen oder der Verletzung nationaler Umweltstandards in Lieferländern verbunden ist.

Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass Unternehmen ein Risikomanagement einrichten, regelmäßige Risikoanalysen durchführen und bei identifizierten Risiken Abhilfemaßnahmen ergreifen. Energiebezogene Aspekte werden dabei immer häufiger Teil dieser Risikobetrachtung, da internationale Lieferanten in Ländern mit geringen Umweltstandards besonders energieintensiv produzieren können. Die Dokumentationspflichten des LkSG verlangen zudem, dass Unternehmen ihre Maßnahmen nachvollziehbar belegen können.

Welche Branchen und Unternehmensgrößen betroffen sind

Seit 2024 gilt das LkSG für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland. Damit ist der Kreis der direkt betroffenen Unternehmen erheblich gewachsen. Besonders stark im Fokus stehen energieintensive Branchen, in denen Energieverbrauch und Emissionen traditionell hohe Relevanz haben.

Zu den am stärksten betroffenen Sektoren zählen:

  • Produzierende Industrie (Metallerzeugung, Chemie, Papier, Glas)
  • Automobilzulieferer und Maschinenbauer
  • Lebensmittelverarbeitung und Kühllagerung
  • Textil- und Bekleidungsindustrie mit globalen Lieferketten
  • Handelsunternehmen mit komplexen internationalen Beschaffungsnetzwerken

Auch Unternehmen, die selbst nicht direkt unter das LkSG fallen, geraten zunehmend unter Druck: Als Zulieferer größerer Unternehmen werden sie von ihren Abnehmern aufgefordert, Nachweise über Energieeffizienz und Umweltstandards zu erbringen. Die Anforderungen des Gesetzes wirken damit indirekt weit in den Mittelstand hinein.

Energiebezogene Risiken in der Lieferkette erkennen und bewerten

Eine fundierte Risikoanalyse ist das Herzstück der LkSG-Compliance. Für energiebezogene Risiken bedeutet das konkret: Unternehmen müssen verstehen, wo in ihrer Lieferkette Energie in welchem Umfang eingesetzt wird und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind.

Direkte und indirekte Energierisiken unterscheiden

Direkte Risiken entstehen im eigenen Betrieb, etwa durch ineffiziente Produktionsanlagen, mangelnde Messtransparenz oder fehlende Steuerungsmechanismen für Lastspitzen. Indirekte Risiken hingegen liegen bei Lieferanten, die in Ländern mit niedrigen Umweltstandards produzieren oder deren Energieversorgung auf besonders emissionsintensiven Quellen basiert.

Zur strukturierten Bewertung energiebezogener Risiken empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  1. Identifikation der wesentlichen Lieferanten und deren Produktionsstandorte
  2. Analyse des Energiemix und der Verbrauchsintensität je Lieferant
  3. Bewertung des regulatorischen Umfelds im jeweiligen Land (Umweltgesetze, CO2-Bepreisung)
  4. Einschätzung der Bereitschaft und Fähigkeit des Lieferanten zur Verbesserung
  5. Dokumentation der Ergebnisse für die LkSG-Berichterstattung

Datenbasis als Grundvoraussetzung

Ohne valide Verbrauchsdaten ist eine belastbare Risikoanalyse nicht möglich. Unternehmen, die ihren eigenen Energieverbrauch nicht systematisch erfassen, können weder intern fundierte Entscheidungen treffen noch gegenüber Abnehmern oder Behörden glaubwürdig berichten. Eine lückenlose Energiedatenerfassung ist deshalb nicht nur ein Effizienzthema, sondern eine Compliance-Grundlage.

Energiemanagementsysteme als Nachweis gegenüber dem LkSG

Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bietet Unternehmen eine strukturierte Grundlage, um energiebezogene Sorgfaltspflichten nachzuweisen. Die Norm verlangt die systematische Erfassung von Energieverbräuchen, die Festlegung messbarer Ziele sowie die kontinuierliche Verbesserung der Energieleistung. Diese Anforderungen decken sich in weiten Teilen mit dem, was das LkSG im Bereich Umweltrisikomanagement erwartet.

Ein Energieaudit nach EN 16247-1 kann ergänzend dazu eingesetzt werden, um Einsparpotenziale zu identifizieren und gegenüber Stakeholdern zu dokumentieren. Wichtig zu verstehen ist: Ein Energiemanagementsystem oder eine Zertifizierung allein stellt keine automatische LkSG-Konformität her. Es ist jedoch ein anerkanntes Instrument, das die Ernsthaftigkeit des unternehmerischen Engagements belegt und die Dokumentationsanforderungen des Gesetzes wesentlich erleichtert.

Für die Praxis bedeutet das: Unternehmen, die bereits nach ISO 50001 zertifiziert sind oder ein professionelles Energiemanagement betreiben, sind deutlich besser aufgestellt, um die Nachweispflichten des LkSG zu erfüllen.

Praktische Maßnahmen zur Reduzierung energiebezogener Lieferkettenrisiken

Risikoerkennung allein reicht nicht aus. Das LkSG fordert auch, dass identifizierte Risiken durch geeignete Maßnahmen adressiert werden. Im Bereich Energiemanagement gibt es eine Reihe bewährter Ansätze, die sowohl die eigene Energieeffizienz verbessern als auch die Lieferkette positiv beeinflussen.

Maßnahmen im eigenen Betrieb

Der erste Schritt ist die Schaffung vollständiger Transparenz über alle Energieverbräuche, einschließlich Strom, Gas, Wärme und Druckluft. Auf dieser Basis lassen sich Lastspitzen identifizieren und durch gezieltes Lastmanagement reduzieren. Die Optimierung von Netzentgelten durch Leistungsbegrenzung ist dabei nicht nur ein wirtschaftlicher Vorteil, sondern auch ein Beitrag zur Netzstabilität und Ressourceneffizienz.

Maßnahmen gegenüber Lieferanten

Gegenüber Lieferanten können folgende Instrumente eingesetzt werden:

  • Aufnahme von Energieeffizienzanforderungen in Lieferantenverträge
  • Regelmäßige Lieferantenbefragungen zu Energieverbrauch und Zertifizierungen
  • Präferenz für Lieferanten mit ISO 50001-Zertifizierung oder vergleichbaren Nachweisen
  • Gemeinsame Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen bei kritischen Lieferanten
  • Nutzung von Branchenstandards und Initiativen zur Lieferkettentransparenz

Besonders wirksam ist eine Kombination aus eigener Verbesserung und strukturiertem Lieferantendialog. Unternehmen, die selbst Vorbild sind, haben eine deutlich stärkere Verhandlungsposition gegenüber ihren Lieferanten.

Lieferkettengesetz und Energiemanagement strategisch verknüpfen

Die klügste Herangehensweise ist, LkSG-Compliance und Energieeffizienz nicht als getrennte Aufgaben zu behandeln, sondern als zwei Seiten derselben Medaille. Unternehmen, die Energiemanagement strategisch verankern, schaffen gleichzeitig die Infrastruktur für eine belastbare LkSG-Dokumentation.

Konkret bedeutet das: Wer Energieverbrauchsdaten systematisch erfasst, analysiert und in regelmäßigen Berichten aufbereitet, hat bereits einen wesentlichen Teil der LkSG-Dokumentationsanforderungen erfüllt. Wer Lieferanten aktiv in die Energiestrategie einbindet, reduziert nicht nur Umweltrisiken, sondern stärkt auch die Resilienz der gesamten Lieferkette. Und wer Lastmanagement betreibt, zeigt, dass Energieeffizienz kein theoretisches Ziel ist, sondern gelebte Praxis.

Für 2026 ist absehbar, dass regulatorische Anforderungen in diesem Bereich weiter steigen werden, nicht zuletzt durch die europäische Lieferketten-Richtlinie (CSDDD), die über das deutsche LkSG hinausgeht. Unternehmen, die jetzt in systematisches Energiemanagement investieren, bauen damit eine Compliance-Grundlage auf, die auch künftigen Anforderungen standhält.

Wie die Berg GmbH Unternehmen bei LkSG-konformem Energiemanagement unterstützt

Die Berg GmbH bietet Industrie und Gewerbe genau die Lösungen, die für eine systematische Verknüpfung von Energiemanagement und Lieferkettensorgfaltspflichten notwendig sind. Mit über 40 Jahren Erfahrung und einem modularen Produktportfolio unterstützt Berg Unternehmen dabei, Energieverbräuche transparent zu machen, Risiken zu dokumentieren und Effizienzmaßnahmen nachweisbar umzusetzen:

  • Efficio® erfasst lückenlos alle Energie- und Medienverbräuche, ermöglicht die Analyse nach Standorten, Anlagen und Prozessen und unterstützt die Zertifizierung nach ISO 50001 sowie das Energieaudit nach EN 16247-1
  • Optimo reduziert automatisiert Leistungsspitzen und optimiert Netzentgelte, was den Energieverbrauch messbar senkt und die Dokumentation von Effizienzmaßnahmen erleichtert
  • Berg.Charge integriert Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in das betriebliche Energiemanagement, ohne die Netzstabilität zu gefährden
  • Unterstützung bei Energieaudits sowie beim Aufbau und der Zertifizierung von Managementsystemen nach ISO 50001 und ISO 14001

Wer Energiemanagement und LkSG-Compliance gemeinsam angehen möchte, findet bei der Berg GmbH einen erfahrenen Partner. Jetzt Kontakt aufnehmen und erfahren, wie sich Sorgfaltspflichten und Energieeffizienz in der Praxis verbinden lassen.

Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder unterstützt und anschließend von unserer Redaktion geprüft.

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