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Welche Rolle spielt Lastmanagement für die Netzentgeltbefreiung nach §19 StromNEV?

Berg GmbH ·
Digitales Energiemessgerät mit grünen Lastkurven in modernem Schaltschrank, sonnendurchflutete Produktionshalle im Hintergrund.

Lastmanagement spielt eine zentrale Rolle bei der Netzentgeltbefreiung nach §19 StromNEV, weil es Unternehmen ermöglicht, die entscheidenden Kennzahlen zur Leistungsinanspruchnahme gezielt zu steuern. Insbesondere die Reduzierung von Leistungsspitzen und die Einhaltung spezifischer Nutzungszeiten sind Voraussetzungen, die ohne aktives Lastmanagement kaum zuverlässig erfüllbar sind. Die folgenden Abschnitte beleuchten die konkreten Anforderungen, die relevanten Stellschrauben und die strategischen Kombinationsmöglichkeiten für Industrieunternehmen.

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen für die §19-Befreiung erfüllen?

Unternehmen können eine vollständige oder teilweise Befreiung von Netzentgelten nach §19 Abs. 2 StromNEV beantragen, wenn sie bestimmte Schwellenwerte bei der Benutzungsstundenzahl und der Jahreshöchstlast nachweisen. Konkret müssen sie entweder eine sehr hohe Jahresbenutzungsdauer von mindestens 7.000 Stunden erreichen oder eine atypische Netznutzung außerhalb der Hochlastzeiten des Netzbetreibers nachweisen.

Die Anforderungen im Einzelnen:

  • Hohe Benutzungsstundenzahl: Unternehmen mit einer Jahresbenutzungsdauer von mindestens 7.000 Stunden und einer Jahreshöchstlast von mindestens 10 Megawatt können eine individuelle Netzentgeltvereinbarung beantragen.
  • Atypische Netznutzung: Alternativ können Unternehmen, die ihren Strombezug nachweislich in Schwachlastzeiten verlagern, von reduzierten Netzentgelten profitieren.
  • Messtechnischer Nachweis: Beide Varianten setzen eine lückenlose, viertelstundengenaue Messung und Dokumentation des Stromverbrauchs voraus.
  • Antragstellung beim Netzbetreiber: Die Befreiung ist nicht automatisch, sondern muss aktiv beantragt und jährlich nachgewiesen werden.

Entscheidend ist, dass diese Kennzahlen nicht nur einmalig, sondern dauerhaft und reproduzierbar erreicht werden. Ein einmaliges Unterschreiten von Schwellenwerten kann die Befreiung gefährden. Deshalb ist ein systematischer Ansatz zur Optimierung der Netzentgelte unverzichtbar.

Wie beeinflusst Lastmanagement die relevanten Kennzahlen für §19 StromNEV?

Lastmanagement beeinflusst die für §19 StromNEV relevanten Kennzahlen direkt, indem es die Leistungsinanspruchnahme zeitlich steuert und Leistungsspitzen reduziert. Durch automatisierte Verlagerung von flexiblen Lasten lassen sich sowohl die Jahresbenutzungsstunden als auch die Lastprofile gezielt formen, um die gesetzlichen Schwellenwerte zuverlässig zu erfüllen.

Konkret wirkt Lastmanagement auf zwei Ebenen:

Erhöhung der Benutzungsstundenzahl

Wer seinen Verbrauch gleichmäßiger über das Jahr verteilt und Lastspitzen vermeidet, erreicht eine höhere Benutzungsstundenzahl. Das bedeutet: Flexible Prozesse wie Pumpen, Kühlaggregate oder Ladevorgänge werden in Zeiten hoher Grundlast verlagert, anstatt kurzzeitig maximale Leistung abzurufen. Das Verhältnis von Jahresenergiemenge zur Jahreshöchstlast verbessert sich dadurch messbar.

Reduzierung der Jahreshöchstlast

Gleichzeitig senkt aktives Lastmanagement die gemessene Jahreshöchstlast. Automatisierte Systeme erkennen drohende Leistungsspitzen in Echtzeit und greifen steuernd ein, bevor der Spitzenwert erreicht wird. Das ist besonders relevant, weil Netzbetreiber die Netzentgelte auf Basis der gemessenen Leistungsspitze berechnen und die §19-Schwellenwerte ebenfalls auf die Jahreshöchstlast abstellen.

Was ist der Unterschied zwischen atypischer Netznutzung und §19-Befreiung?

Die atypische Netznutzung ist eine spezifische Variante der Netzentgeltreduzierung nach §19 StromNEV, bei der Unternehmen ihren Strombezug gezielt in Schwachlastzeiten des lokalen Netzes verlagern. Die §19-Befreiung ist der übergeordnete Rahmen und umfasst sowohl die Variante der atypischen Netznutzung als auch die Befreiung über hohe Benutzungsstundenzahlen.

Der Unterschied lässt sich wie folgt beschreiben:

  • §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (hohe Benutzungsstunden): Gilt für Großverbraucher mit sehr hoher Jahresbenutzungsdauer und hoher Jahreshöchstlast. Der Fokus liegt auf der Intensität der Netznutzung, nicht auf dem Zeitpunkt.
  • §19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV (atypische Netznutzung): Gilt für Unternehmen, die ihren Strombezug nachweislich außerhalb der Hochlastzeiten des Netzbetreibers konzentrieren. Hier kommt es auf den zeitlichen Bezug zur Netzauslastung an.

Für die atypische Netznutzung müssen Unternehmen die sogenannten Hochlastzeitfenster ihres Netzbetreibers kennen und ihren Verbrauch systematisch aus diesen Zeitfenstern heraushalten. Das erfordert eine präzise Planung und ein automatisiertes System, das flexibel auf Verbrauchsanforderungen und Netzsignale reagiert. Beide Varianten setzen eine lückenlose Messtechnik und Dokumentation voraus, die auch einer Prüfung durch den Netzbetreiber standhält.

Welche Risiken entstehen ohne systemgestütztes Lastmanagement?

Ohne systemgestütztes Lastmanagement riskieren Unternehmen, die Schwellenwerte für die §19-Befreiung unbeabsichtigt zu verfehlen, weil einzelne Lastspitzen oder ungesteuerte Verbrauchszeitpunkte die Kennzahlen negativ beeinflussen. Das kann dazu führen, dass eine bereits gewährte Befreiung für das Folgejahr nicht verlängert wird.

Die konkreten Risiken im Überblick:

  • Unerkannte Leistungsspitzen: Ohne Echtzeitüberwachung können kurzzeitige Lastspitzen die Jahreshöchstlast erhöhen und die Benutzungsstundenzahl verschlechtern, ohne dass Verantwortliche rechtzeitig eingreifen können.
  • Lücken im Nachweis: Netzbetreiber verlangen lückenlose, viertelstundengenaue Messdaten. Fehlende oder inkonsistente Daten gefährden den Nachweis und damit die Befreiung.
  • Verpasste Schwachlastfenster: Bei atypischer Netznutzung müssen Verbrauchsverlagerungen systematisch und dokumentiert erfolgen. Manuelle Prozesse sind fehleranfällig und schwer nachweisbar.
  • Rückforderungsrisiko: Wird nachträglich festgestellt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, können Netzbetreiber gewährte Befreiungen rückwirkend korrigieren.

Besonders in produzierenden Betrieben mit komplexen Lastprofilen und vielen gleichzeitig laufenden Verbrauchern ist manuelles Lastmanagement kaum zuverlässig umsetzbar. Automatisierte Systeme, die kontinuierlich messen und in Echtzeit eingreifen, sind hier der einzige verlässliche Weg, um die Anforderungen dauerhaft zu erfüllen.

Wann lohnt sich die Kombination aus Lastmanagement und ISO 50001?

Die Kombination aus Lastmanagement und einem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 lohnt sich immer dann, wenn Unternehmen sowohl die §19-Befreiung anstreben als auch gesetzliche Anforderungen wie das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) erfüllen müssen. ISO 50001 schafft die strukturelle Grundlage für ein systematisches Energiemanagement, während Lastmanagement die operative Steuerungsebene liefert.

Beide Ansätze ergänzen sich aus mehreren Gründen:

  • Gemeinsame Datenbasis: ISO 50001 verlangt eine strukturierte Erfassung und Analyse von Energiedaten. Diese Daten sind gleichzeitig die Grundlage für den Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber bei der §19-Befreiung.
  • Kontinuierliche Verbesserung: Der PDCA-Zyklus der ISO 50001 fördert die laufende Optimierung von Lastprofilen, was die Kennzahlen für die Netzentgeltbefreiung langfristig stabilisiert.
  • Gesetzliche Anforderungen: Unternehmen, die unter das EnEfG fallen, müssen Energiemanagementsysteme einführen. Die Kombination mit Lastmanagement erhöht den Nutzen dieser Investition erheblich.
  • Förderfähigkeit: Unternehmen mit ISO 50001-Zertifizierung können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Entlastungen im Bereich Energie- und Stromsteuer beantragen. Die genauen Bedingungen und aktuellen Förderhöhen sollten direkt bei den zuständigen Behörden erfragt werden.

Die Synergie entsteht vor allem dadurch, dass ISO 50001 die Dokumentations- und Nachweispflichten strukturiert, die für die §19-Befreiung ohnehin erforderlich sind. Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem betreiben, haben damit einen strukturellen Vorteil bei der Antragstellung und Aufrechterhaltung der Netzentgeltbefreiung.

Wie Berg GmbH Unternehmen bei der Netzentgeltoptimierung unterstützt

Berg GmbH bietet Industrieunternehmen und Gewerbebetrieben eine integrierte Lösung, um die Voraussetzungen für die §19-Befreiung systematisch zu erfüllen und dauerhaft aufrechtzuerhalten. Im Mittelpunkt steht dabei Optimo, das automatisierte Lastmanagementsystem von Berg, das Leistungsspitzen in Echtzeit erkennt und steuernd eingreift, bevor kritische Schwellenwerte überschritten werden.

Was Berg konkret bietet:

  • Automatisiertes Lastmanagement mit Optimo: Kontinuierliche Überwachung und Steuerung von Verbrauchern, um Leistungsspitzen zu reduzieren und Benutzungsstundenzahlen zu optimieren.
  • Lückenlose Messtechnik und Datenerfassung: Mit der Energiemanagement-Software Efficio® werden alle relevanten Verbrauchsdaten viertelstundengenau erfasst und revisionssicher dokumentiert, sodass der Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber jederzeit möglich ist.
  • Unterstützung bei Energieaudits und ISO 50001: Berg begleitet Unternehmen bei der Einführung von Energiemanagementsystemen und verknüpft diese mit der operativen Laststeuerung.
  • Individuelle Analyse der Einsparpotenziale: Vor der Implementierung analysiert Berg das bestehende Lastprofil und identifiziert konkrete Maßnahmen zur Optimierung der Netzentgelte.

Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die §19-Befreiung erfüllt oder wie Lastmanagement Ihre Netzentgeltsituation verbessern kann, sprechen Sie direkt mit den Experten von Berg. Jetzt Kontakt aufnehmen und eine individuelle Analyse anfragen.

Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder unterstützt und anschließend von unserer Redaktion geprüft.

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